Familienförderprogramm Großmürbisch:
* Nach der Geburt eines Kindes mit Hauptwohnsitz werden € 100,-- Gutscheine
geschenkt.
* Bei Kindergartenbeginn bekommen die Eltern € 200,-- pro Kind ausbezahlt.
*
Der Ganztagskindergarten ist für unsere Kinder GRATIS.
* Der Hortbetrieb mit einer ausgebildeten Pädagogin (Lehrerin) ist ebenfalls
GRATIS.
* Für alle Schüler der Gemeinde Großmürbisch mit Hauptwohnsitz in Großmürbisch wird bis zur Reifeprüfung
(maximal bis zum 14. Schuljahr insgesamt) dem Schuljahr 2015/2016 jährliche Förderung in der Höhe von € 200,00 gewährt.
* Jeder Jugendliche mit Hauptwohnsitz zwischen 16 und 26 Jahren kann sich bei
der Gemeinde Taxigutscheine im Wert von € 5,-- um € 2,00 abholen (pro Monat
4 bzw. 5 Gutscheine).
* Für alle Jugendlichen die ein Studium absolvieren und den Hauptwohnsitz in
Großmürbisch haben, bekommen pro Semester 50 % Förderung für das Semesterticket.
* Der Dorf-Bus bringt alle BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Großmübisch für
ein Jahresentgelt in Höhe von € 45,-- bzw. € 65,-- für Bewohner mit
Nebenwohnsitz in den Kindergarten, Hort, Schule oder 3 mal pro Woche nach
Güssing zum Einkaufen, Ärzten, Ämter usw….
* Gemeindebürger, welche ihren Hauptwohnsitz in Großmürbisch haben und mit
dem eigenen PKW nach Wien auspendeln und in einem Bezirk mit
Parkpickerlpflicht wohnen, erhalten einen jährlichen Zuschuss in der Höhe von
€ 300,00 unter Vorlage der Rechnung eines Autoabstellplatzes.
Förderungen für Wohnbau und Althaussanierung:
* Jede Familie, die in der Gemeinde Großmürbisch Wohnraum schafft (Wohnhaus errichtet oder
Wohnung mietet) und hier auch den ordentlichen Wohnsitz (Familienwohnsitz) begründet,
erhält rückwirkend ab 1. Jänner 2008 eine Förderung in der Höhe von € 1.000,--.
Wird der Hauptwohnsitz innerhalb von 2 Jahren wieder aufgegeben, kann die Gemeinde
die Förderung zurückfordern.