Altstoffsammelstelle Bauhof

Die Problem- und Altstoffsammelstelle im Bauhof Großmürbisch ist ein Entsorgungsservice für die GemeindebürgerInnen von Großmürbisch.

Hier werden Sperrmüll, Alteisen, Problemstoffe und div. Altstoffe aus privaten Haushalten übernommen.

Die Übernahme im Jahre 2019 sind jeweils Freitags von 8:00-16:00 Uhr und zwar: 

5. April, 3. Mai, 7. Juni, 5. Juli, 2. August, 6. September, 4. Oktober, 8. November.

Die Fraktionen sind vorsortiert anzuliefern.

Wo man die einzelnen Fraktionen entsorgt, ob im Bauhof oder in der Hausmülltonne, finden sie hier:

Mülltrennung


Die Gebühren für die Übernahme diverser Altstoffe sind:

(1)  Tarife:

 

Pos

 

Art des Alt- bzw. Reststoffes

 

Einheit

Preis/

Einheit in €

Anmerkung

1

Sperrmüll

7,50

1)

2

Friedhofsabfälle (Kranz, Bukett)

Stk.

5,00

 

3

Grasschnitt

to

kostenlos

 

4

Baum- u. Strauchschnitt (ungeschreddert)

kostenlos

 

5

Bildschirmgeräte (TV-Geräte, Monitore)

Stk.

kostenlos

 

6

Elektrogeräte

Stk.

kostenlos

 

7

Kühl- u. Gefriergeräte

Stk.

kostenlos

 

8

Eisen- u. Metallschrott

to

kostenlos

 

9

Problemstoffe (inkl. Altspeisefette)

kg

kostenlos

 

10

Konsumbatterien

kg

kostenlos

 

11

Altöl in verschlossenen Gebinden bis 5 Liter

Gebinde

kostenlos

 

12

Eternit-Kleinteile nicht länger als 40 cm

kg

0,20

1)

13

Altreifen PKW ohne Felge

Stk.

2,50

 

14

Altreifen PKW mit Felge

Stk.

5,00

 

15

Altreifen bis 1200 mm Durchmesser

Stk.

15,00

 

16

Altreifen über 1200 mm Durchmesser

Stk.

Preis a.A.

 

17

Altreifen über 1200 mm Durchmesser

Stk.

Preis a.A.

 

18

diverses Schlauchmaterial

kg

0,50

1)

19

Holz- u. Aluminiumfenster

Stk.

2,50

 

20

Restmüll

80 Liter

5,00

2)

21

Baustyropor

0,10 m³

1,50

3)

22

Wiegekosten

 

7,50

 

 Anmerkung: 1) Jeder angefangene Kilogramm,  Kubikmeter bzw. jede angefangene Tonne gilt als Verrechnungseinheit. 2) Jede angefangenen 80 Liter gelten als Verrechnungseinheit. 3) Jeder angefangene 0,10 m³ gilt als Verrechnungseinheit.

(2)  In der Abfallsammelstelle werden nicht übernommen:

1.     Altglas, Altkartonagen (Entsorgung über Sammelcontainer)

2.     Textilien, Schuhe (Entsorgung über Sammelcontainer)

3.     Blechdosen (Entsorgung über Sammelcontainer)

4.     Altpapier (Entsorgung mittels Hauspapiertonne mit Entsorgung durch Bgld. Müllverband)

5.     Verpackungsmaterial (Entsorgung mittels „gelbem Sack“ mit Entsorgung durch Bgld. Müllverband)

6.     Asche, Streusplit, Schotter, Erdmaterial

7.     Eternit größer als 40 cm

8.     Baustyropor

9.     Dämmmaterial (künstliche Mineralfasern)

10.     sonstige Alt- und Reststoffe, die unter § 7 nicht angeführt sind (Entsorgung auf Anfrage durch den Bgld. Müllverband)